Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache.

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Persönlich · diskret · konsequent

Fachanwältin für Strafrecht in Köln. Verteidigung beginnt mit Vertrauen.

Stephanie Ablass ist Ihre Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Köln. Bei Vorladung, Durchsuchung oder Anklage begleitet sie Sie persönlich und diskret – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Verteidigung im Strafverfahren.

  • Ausschließlich Strafrecht
  • Persönliche Betreuung
  • Kanzlei am Heumarkt
Rechtsanwältin Stephanie Ablass in ihrer Kanzlei in Köln
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Beschuldigt? Ruhe bewahren und zunächst schweigen.

Keine Aussage zur Sache, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde. Personalien dürfen Sie angeben.

Was jetzt wichtig ist →

Schnelle Orientierung

Was ist gerade passiert?

Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto besser lassen sich unbedachte Aussagen und vermeidbare Nachteile verhindern.

01

Vorladung erhalten

Als beschuldigte Person sollten Sie keine Aussage ohne Kenntnis der Ermittlungsakte machen. Zunächst wird geprüft, wer geladen hat und welche Reaktion sinnvoll ist.

Hilfe bei polizeilicher Vorladung
02

Hausdurchsuchung

Widersprechen Sie der freiwilligen Durchsicht, leisten Sie keinen Widerstand und dokumentieren Sie, was mitgenommen wird.

Hilfe bei Hausdurchsuchung
03

Festnahme oder U-Haft

Machen Sie keine Angaben zur Sache und verlangen Sie unverzüglich anwaltlichen Beistand. Angehörige können ebenfalls Kontakt aufnehmen.

Hilfe bei Festnahme und U-Haft

Tätigkeitsschwerpunkte

Strafverteidigung in Köln – die Schwerpunkte.

Von der ersten Anhörung bis zum Abschluss des Verfahrens: Die Verteidigungsstrategie richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem konkreten Akteninhalt.

01

Allgemeines Strafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung oder Bedrohung.

Mehr erfahren
02

Betäubungsmittel- & Cannabisstrafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen nach BtMG und KCanG – von Besitz und Handel bis Einfuhr, Durchsuchung und Untersuchungshaft.

Mehr erfahren
03

Verkehrsstrafrecht

Verteidigung bei Unfallflucht, Trunkenheit, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führerscheinmaßnahmen.

Mehr erfahren
04

Jugendstrafrecht

Persönliche Strafverteidigung für Jugendliche und Heranwachsende – verständlich, diskret und mit Blick auf Schule, Ausbildung und Zukunft.

Mehr erfahren
05

Sexualstrafrecht

Diskrete Verteidigung bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht – frühzeitige Akteneinsicht, sorgfältige Aussageanalyse und persönliche Betreuung.

Mehr erfahren
06

Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung bei Betrugs-, Untreue-, Insolvenz-, Steuer- und sonstigen wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen.

Mehr erfahren
Fachanwältin für Strafrecht Stephanie Ablass

Stephanie Ablass

Strafverteidigerin aus Überzeugung.

Strafrecht ist mehr als Paragraphen und Urteile – es geht um Menschen, Freiheit und Existenzen. Deshalb erhalten Sie keine anonyme Fallbearbeitung, sondern eine persönliche Ansprechpartnerin und eine verständliche Einschätzung Ihrer Lage.

  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Ausschließlich im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig
  • Verteidigung im Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren
  • Klare Kommunikation ohne falsche Versprechen

So beginnt die Verteidigung

Vier Schritte zu einer klaren Strategie.

Jeder Fall ist anders. Ein strukturierter Beginn schafft trotzdem schnell Orientierung.

02

Unterlagen

Vorladung, Strafbefehl, Anklage oder Durchsuchungsbeschluss werden gesichtet.

03

Akteneinsicht

Eine belastbare Einschätzung ist regelmäßig erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte möglich.

Häufige erste Fragen

Kurz und verständlich beantwortet.

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Als beschuldigte Person müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Anders kann es bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht sein. Lassen Sie die Ladung deshalb prüfen.

Soll ich meine Sicht der Dinge sofort erklären?

Regelmäßig ist es sinnvoll, zunächst vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Eine Einlassung kann nach Akteneinsicht gezielt vorbereitet werden, wenn sie der Verteidigung dient.

Wann sollte ich eine Strafverteidigerin kontaktieren?

Möglichst früh – idealerweise bevor Sie Angaben zur Sache machen. Auch bei einem Strafbefehl oder einer Anklage ist wegen laufender Fristen zeitnahes Handeln wichtig.

Kann ein Erstkontakt telefonisch erfolgen?

Ja. Im ersten Gespräch lässt sich klären, worum es geht, wie dringend der Fall ist und welche Unterlagen benötigt werden. Die Kosten werden transparent besprochen.

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Ratgeber Strafrecht

Aktuelle Orientierung für Beschuldigte und Angehörige.

Verständliche Informationen zu Beschuldigtenrechten und typischen Situationen im Strafverfahren – fachlich geprüft und ohne pauschale Erfolgsversprechen.

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Vertraulich anfragen

Je früher Klarheit besteht, desto gezielter kann die Verteidigung handeln.

Rufen Sie direkt an oder senden Sie eine kurze Anfrage. Bitte beachten Sie: Über die Annahme eines Mandats kann erst nach einer Interessenkollisionsprüfung entschieden werden.

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